AGB Kundenkarte


Die aktuellen Teilnahmebedingungen sowie Hinweise zum Datenschutz für das Hagemeyer Bonusprogramm finden Sie hier.

1. Kundenbeziehung

1.1 Die Hagemeyer Retail GmbH & Co.KG, Scharn 9-17, 32423 Minden (nachfolgend „Hagemeyer“) betreibt das Hagemeyer Bonusprogramm und verwaltet Rabatte und Gutscheine die Ihnen in Form von Punkten gutgeschrieben werden. Durch die erstmalige Nutzung einer der beigefügten Karten oder der Kundennummer erklären Sie Ihr Einverständnis mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

 

1.2. Hagemeyer Bonusprogramm Teilnehmer (nachfolgend „Teilnehmer“) kann jede natürliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Teilnahme ist kostenlos.

 

1.3 Teilen Sie Änderungen Ihrer bei der Anmeldung angegebenen Daten bitte dem Hagemeyer Cardservice schriftlich mit.

 

1.4 Daneben bietet Hagemeyer dem Teilnehmer freiwillige Zusatzleistungen an, wie z.B. die jährliche Zusendung einer Geburtstagsüberraschung. Diese Zusatzleistungen begründen keinen durchsetzbaren Anspruch des Teilnehmers. Hagemeyer ist berechtigt, diese Zusatzleistungen jederzeit einseitig zu ändern oder aufzuheben.

2. Sammeln von Punkten

2.1 Sie erhalten beim Bezug von Waren (ausgenommen sind Pfand, Tabakwaren, Geschenk-Gutscheine, selbstständige Vertragspartner, Verlagserzeugnisse, Zeitschriften, Bücher und Dienstleistungen) bei Hagemeyer Gutschriften in Form von Punkten.

 

2.2 Ein Punkt hat einen Gegenwert von 0,5 Eurocent.

 

2.3 Die Höhe der gewährten Punkte erfahren Sie jederzeit bei Hagemeyer.

 

2.4 Hagemeyer behält sich das Recht vor, die Gewährung von Punkten einzuschränken, z.B. bei Sonderaktionen

 

2.5 Für die Gutschrift legen Sie vor Rechnungsstellung bzw. vor dem Zahlungs- oder Kassiervorgang Ihre Kundenkarte vor. Die Erfassung ist ausschließlich über die Kartennummer möglich. Nach Rechnungsstellung bzw. Beendigung des Kassiervorgangs sind eine Erfassung der Kundennummer und damit eine Punktegutschrift nicht mehr möglich.

 

2.6 Bei Rückgängigmachung (Wandlung, Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Umtausch etc.) eines Vertrages, für den Ihnen Punkte gutgeschrieben wurden, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch behält sich Hagemeyer das Recht zur Stornierung der entsprechenden Punktegutschrift vor.

3. Punktestand

3.1 Die ermittelten Punkte werden bei Hagemeyer unter Ihrer Kundennummer registriert. Sie können Ihren aktuellen Punktestand jederzeit persönlich bei Hagemeyer abfragen.

4. Punkteauszahlung

4.1 Eine Auszahlung der Bonuspunkte ist erst ab einem Mindestpunkteguthaben von 1.000 Punkten möglich.

 

4.2 Die Auszahlung der Bonuspunkte erfolgt jährlich durch die Übersendung eines Hagemeyer Bonusschecks per Email oder per Brief an die zuletzt von Ihnen mitgeteilte (elektronische) Anschrift.

 

4.3 Der Bonusscheck wird durch den Teilnehmer durch Vorlage zur Verrechnung mit einem Einkauf bei Hagemeyer eingelöst.

 

4.4 Übersteigt der Bonusscheckwert den Einkaufswert so entfällt der überschießende Bonus.

 

4.5 Ein übersandter Scheck kann bis zum auf dem Scheck aufgedruckten Gültigkeitsdatum eingelöst werden. Danach verfällt er.

 

4.6 Der Bonusscheck kann wahlweise in voller Höhe im Cardservice Minden in bar ausgezahlt werden.

5. Punkteverfall

5.1 Hagemeyer Punkte die nicht mit Bonusschecks ausgezahlt werden verfallen innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist (§ 195 BGB).

6. Kündigung, Beendigung und Änderung der allgemeinen Teilnahmebedingungen

6.1 Sie können die Teilnahme am Hagemeyer Kundenkarten Programm jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Mitteilung an Hagemeyer beenden. Sie sind verpflichtet, die Kundenkarte unbrauchbar zu machen.

 

6.2 Eine Kündigung durch Hagemeyer ist nur unter Einhaltung einer angemessenen Frist möglich, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Sie sind verpflichtet, die Kundenkarte bei Ablauf der Kündigungsfrist unbrauchbar zu machen, im Fall der Kündigung aus wichtigem Grund bereits bei Zugang der Kündigung.

 

6.3 Hagemeyer behält sich vor, das Bonusprogramm unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung Ihrer Belange einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern.

 

6.4 Hagemeyer behält sich ferner vor, diese allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen erforderlich ist. Änderungen werden Ihnen vorab schriftlich unter Ihrer zuletzt bekannten Anschrift mitgeteilt. Eine Änderung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach dem Datum des Poststempels der Mitteilung gemäß Ziff. 6.1 kündigen oder wenn Sie nach Ablauf dieser Frist Ihre Kundenkarte bzw. Ihre Kundennummer zur Erlangung einer Punktegutschrift nutzen. Hierauf werden Sie in der Mitteilung noch einmal gesondert hingewiesen.

7. Zweit- und Mehrfachkarte für das Bonusprogramm

7.1 Mit weiteren Karten können Sie weitere Personen Bonuspunkte mitsammeln lassen, die Ihnen gutgeschrieben werden.

 

7.2 Der Mitsammler hat keine Auskunfts-, Auszahlungs- und Einwendungsrechte. Punktestandsmitteilungen, sonstige Auskünfte über Punktestände und Auszahlungen erfolgen ausschließlich an Sie. Nur Sie können Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Punktestandsmitteilungen geltend machen. Eine Aufteilung der Punkte oder Trennung des Punktekontos ist ausgeschlossen. Die gesetzlichen Ansprüche des Mitsammlers auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung der zu ihm gespeicherten Daten bleiben unberührt.

 

7.3 Die in den Punkten 1 bis 6 enthaltenen Bedingungen gelten für den Mitsammler entsprechend. (12/15)

Hinweise zum Datenschutz


1. Hagemeyer Bonusprogramm

1.1 Ihre Daten: Wenn Sie am Bonusprogramm teilnehmen, werden Ihr voller Name und Ihre vollständige Anschrift benötigt (Basisdaten). Die Basisdaten und eventuelle weitere freiwillige Angaben werden durch die Hagemeyer Retail GmbH & Co.KG (nachfolgend Hagemeyer), zur Abwicklung des Bonusprogramms erhoben, gespeichert und genutzt. Eine Übermittlung von persönlichen Daten an außerhalb des Programms stehende Dritte findet – außer im Falle eines konkreten Missbrauchsverdachts – nur statt, wenn und soweit Sie gegenüber Hagemeyer in diese Übermittlung gesondert eingewilligt haben.
Auf Anforderung teilt Ihnen Hagemeyer gerne mit, ob und welche persönlichen Daten über Sie gespeichert sind.

 

1.2 Werbung und Marktforschung: Wenn Sie Ihre Einwilligung in Werbung und Marktforschung erteilt haben, kann Hagemeyer Ihnen per Post, bei der Nutzung eines Kundenterminals, während Sie bei Hagemeyer anrufen, während Sie die Internet-Seite www.hagemeyer.de oder die Hagemeyer App besuchen und – soweit Sie diese gesondert bestellt haben – in weiteren Services (E-Mail, SMS/MMS, Soziale Netzwerke u.a.) Werbung unterbreiten, die sich an Ihren individuellen Interessen ausrichtet und die Hagemeyer auf Basis der folgenden Daten auswählt: Ihre Basisdaten, eventuelle freiwillige Angaben, die Rabattdaten sowie die bei Ihrer Nutzung von Kundenterminals, Services, der Internet-Seite www.hagemeyer.de, der Hagemeyer App anfallenden Daten (d.h. welche dieser Kommunikationswege mit Hagemeyer haben sie wann genutzt, welche der dort unterbreiteten Angebote haben Sie sich wann angesehen bzw. angehört und ggf. in Anspruch genommen). Daten über eventuelle Beschwerden oder Reklamationen durch Sie oder die Geltendmachung vergleichbarer vertraglicher oder gesetzlicher Rechte werden hierbei nicht verwendet. Für diese Werbezwecke wie auch für Zwecke der Marktforschung speichert und nutzt Hagemeyer jeweils die in den vorstehenden Absätzen genannten Daten.
Ihre diesbezügliche Einwilligung können Sie jederzeit gegenüber der Hagemeyer GmbH & Co. KG, Scharn 9-17, 32423 Minden widerrufen. Haben Sie Ihre Einwilligung nicht erklärt oder widerrufen Sie diese, findet eine Datennutzung nach dem vorstehenden Absatz nicht statt. Selbstverständlich können Sie aber am Bonusprogramm teilnehmen bzw. weiterhin teilnehmen. Sie erhalten dann lediglich die zur Abwicklung des Programms notwendigen Informationen (z. B. Mitteilungen zu Ihrem Punktestand). Zur Versendung von Informationen per Post sowie weiteren von Ihnen bestellten Services werden die notwendigen Basisdaten fallweise durch beauftragte Dienstleistungsunternehmen verarbeitet (Auftragsdatenverarbeiter). Unmittelbar nach Durchführung der Aktion werden Ihre Daten dort gelöscht.

 

1.3 Datenschutzbeauftragter: Für alle Fragen zum Thema Datenschutz bei Hagemeyer können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden: Hagemeyer Datenschutzbeauftragter, Scharn 9-17, 32423 Minden. Fragen und Hinweise können Sie auch per E-Mail an datenschutz(at)hagemeyer.de schicken.

2. Hagemeyer Bonusprogramm mit Auswahlfunktion

2.1 Die unter 1.1-1.3 genannten Hinweise gelten analog

 

2.2 Zusätzliche Hinweise: Hagemeyer verwendet personenbezogene Daten (wie z.B. IBAN und BIC) gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Die im Antrag des Bonusprogramms und dem Zusatzantrag Auswahlfunktion mitgeteilten und im weiteren Verlauf im Zusammenhang mit dem Einsatz der Kundenkarte mit und ohne Auswahlfunktion anfallenden personenbezogenen Daten, betreffend der Kundenkarte mit Auswahlfunktion, werden von Hagemeyer gespeichert und zur Bearbeitung des Auswahlfunktionsantrages, der Abwicklung von Zahlungen und der Abwendung von Forderungsausfällen genutzt, sowie hierfür gegebenenfalls an Dritte weitergegeben. Die E-Mail-Adresse des Hagemeyer Kundenkarteninhabers mit Auswahlfunktion verwendet – soweit bei Antragstellung angegeben – Hagemeyer zur Zusendung von Informationen zur Hagemeyer Kundenkarte mit Auswahlfunktion (z. B. bei entsprechender Auswahl im Antragsformular für den Versand der Online-Rechnung). (12/15)

Ergänzende Teilnahmebedingungen für die Auswahlfunktion


Allgemeines zur Auswahlfunktion

Die Hagemeyer Kundenkarte mit Auswahlfunktion (Auswahlkundenkarte) und die Hagemeyer Partnerkarte berechtigt den Antragsteller (Inhaber der Auswahlkundenkarte) und den Hagemeyer Partnerkarteninhaber zum bargeldlosen Einkauf in allen Hagemeyer Häusern. Der Inhaber der Auswahlkundenkarte verpflichtet sich zur Bezahlung aller Einkäufe, die er mit seiner Auswahlkarte bzw. ein Hagemeyer Partnerkarteninhaber mit der Partnerkarte zulasten des Kundenkontos vorgenommen hat. Der Hagemeyer Partnerkarteninhaber haftet neben dem Auswahlkundenkarten-Inhaber persönlich als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten aus den vertragsgemäßen Einkäufen mit seiner Karte. Hagemeyer verpflichtet sich, Verfügungen des Inhabers der Auswahlkundenkarte bis zum jeweils festgelegten Höchstbetrag (finanzieller Verfügungsrahmen) zuzulassen. Hagemeyer teilt dem Inhaber der Auswahlkundenkarte den jeweils aktuellen Verfügungsrahmen mit. Der Inhaber der Auswahlkundenkarte und der Hagemeyer Partnerkarteninhaber dürfen die Hagemeyer Kundenkarte nur innerhalb des jeweils bestimmten finanziellen Verfügungsrahmens benutzen.
Der Antragsteller der Auswahlkundenkarte gibt hiermit gegenüber Hagemeyer ein bindendes Angebot auf Abschluss des Vertrages über die Eröffnung eines Auswahlkundenkarten-Kundenkontos ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn Hagemeyer dem Antragsteller nach der erforderlichen Identitätsfeststellung die Annahme durch die Aktivierung der Auswahlkundenkarte erklärt.
Der Inhaber der Auswahlkundenkarte erhält eine Rechnung, aus der der Abrechnungszeitraum, der Abrechnungsstichtag, Datum und Höhe der bis zum Abrechnungsstichtag getätigten, aber noch nicht abgerechneten Einkäufe für den aktuellen Abrechnungszeitraum ersichtlich sind.
Mit der Auswahlkundenkarte räumt Hagemeyer als Kartenaussteller dem Inhaber der Auswahlkundenkarte auch die Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung ein, für die die nachfolgenden vertraglichen Bedingungen gelten. Daneben bietet Hagemeyer dem Auswahlkundenkarten-Kontoinhaber freiwillige Zusatzleistungen an, wie z.B. die Möglichkeit der Warenmitnahme auf Auswahl, befristet für einen Zeitraum von zehn Kalendertagen. Diese Zusatzleistungen begründen keinen durchsetzbaren Anspruch des Inhabers der Auswahlkundenkarte. Hagemeyer ist berechtigt, diese Zusatzleistungen jederzeit einseitig zu ändern oder aufzuheben.

1. Gesamtausgleich nach Rechnungslegung

Zahlungen werden zunächst auf Zinsen, dann auf eventuelle Kosten und zuletzt auf die offene Forderung in der zeitlichen Reihenfolge der getätigten Einkäufe, beginnend mit dem ältesten Einkauf, angerechnet. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig und muss bei Hagemeyer spätestens 10 Kalendertage nach dem Abrechnungsstichtag eingegangen sein.

 

1.1 Finanzieller Verfügungsrahmen (Höchstbetrag): Für Umsätze mit der Auswahlkundenkarte räumt Hagemeyer dem Auswahlkundenkarten-Kontoinhaber den zunächst vereinbarten anfänglichen finanziellen Verfügungsrahmen (Höchstbetrag) ein. Der Höchstbetrag ist der Betrag, auf den der Inhaber der Auswahlkundenkarte aufgrund dieses Vertrages zunächst Anspruch hat. Hagemeyer ist berechtigt, die anfängliche Höchstgrenze entsprechend der Bonität des Auswahlkarten-Kontoinhabers anzupassen. Eine Anpassung des Höchstbetrages wird dem Inhaber der Auswahlkundenkarte von Hagemeyer mitgeteilt.

 

1.2 Verzugszinsen: Soweit der Inhaber der Auswahlkundenkarte mit Zahlungen, die er aufgrund der vereinbarten Zahlungsfunktion schuldet, in Verzug kommt, ist Hagemeyer berechtigt, auf den geschuldeten Betrag Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz jährlich zu verlangen.

 

1.3 Gesamtbetrag: Es entstehen keine weiteren Kosten, deshalb entspricht der Gesamtbetrag bei der Inanspruchnahme der Zahlungsfunktion dem bezifferten anfänglichen finanziellen Verfügungsrahmen (Höchstbetrag).

2. Zahlungsvarianten

2.1 Der Inhaber der Auswahlkundenkarte leistet den Rechnungsbetrag durch SEPA-Lastschrift an Hagemeyer. Der Inhaber der Auswahlkundenkarte erteilt ein SEPA-Lastschriftmandat an Hagemeyer und hat auf richtige und vollständige Angaben bezüglich IBAN sowie ausreichende Kontodeckung zu achten.

 

2.2 Vor dem SEPA-Lastschrifteinzug informiert Hagemeyer, den Auswahlkundenkarten-Kontoinhaber mittels schriftlicher Vorabankündigung auf der Rechnung über den geplanten Einzug. Die von Hagemeyer einzuhaltende Vorabankündigungsfrist beträgt 5 Werktage ab Zugang der Rechnung bei dem Inhaber der Auswahlkundenkarte.

 

2.3 Änderungen der Bankverbindung bzw. der Kundenadresse werden nach schriftlicher Mitteilung (bis spätestens drei Tage vor dem nächsten Fälligkeitstermin) des Auswahlkundenkarten-Kontoinhabers unter dem bisherigen SEPA-Lastschriftmandat eingepflegt und in der bestehenden Mandatsreferenz weitergeführt.

 

2.4 Der Inhaber der Auswahlkundenkarte kann das SEPA-Lastschriftmandat gegenüber Hagemeyer durch schriftliche Erklärung widerrufen, so dass nachfolgende Einzüge nicht mehr autorisiert sind.

 

2.5 Sofern innerhalb von 36 Monaten keine Zahlungen über das an Hagemeyer erteilte SEPA-Lastschriftmandat erfolgt sind, erlischt das SEPA-Lastschriftmandat. Sofern kein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird, gilt die SEPA-Überweisung als vereinbarte Zahlungsvariante.

3. Allgemeine Bedingungen

3.1 Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Hagemeyer.

 

3.2 Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Auswahlkundenkarte-Kontoinhabers: Die Auswahlkundenkarte und die Hagemeyer Partnerkarte sind vom Inhaber der Auswahlkundenkarte und vom Hagemeyer Partnerkarteninhaber sofort nach Erhalt zu unterschreiben und mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Die Auswahlkundenkarte und Hagemeyer Partnerkarte ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum von Hagemeyer und kann jederzeit zurück verlangt werden. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Der Kontoinhaber verpflichtet sich, Hagemeyer bei einem Wohnortwechsel unverzüglich die neue Anschrift mitzuteilen. Bei Verlust der Auswahlkundenkarte oder Hagemeyer Partnerkarte oder bei Feststellung missbräuchlicher Verfügungen ist der Inhaber der Auswahlkundenkarte verpflichtet, Hagemeyer unverzüglich zu unterrichten, um die Auswahlkundenkarte und ggf. die Hagemeyer Partnerkarte sperren zu lassen. Bis zur Verlustanzeige bei Hagemeyer haftet der Inhaber der Auswahlkundenkarte und der Hagemeyer Partnerkarteninhaber für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

 

3.3 Kündigung: Der Inhaber der Auswahlkundenkarte und Hagemeyer sind berechtigt, diesen Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Auswahlkarte oder die Hagemeyer Partnerkarte nicht mehr benutzt werden. Hagemeyer wird in diesem Fall am folgenden Abrechnungsstichtag sämtliche Kartenumsätze und eventuell angefallene Zinsen abrechnen und dem Inhaber der Auswahlkundenkarte gegenüber zur Rückzahlung in einer Summe fällig stellen.

 

3.4 Sperrung der Auswahlkundenkarte: Hagemeyer ist berechtigt, weitere bargeldlose Einkäufe vom vorherigen Ausgleich des offenen Gesamtsaldos durch Sperrung der Auswahlkundenkarte und ggf. der Hagemeyer Partnerkarte abhängig zu machen, wenn der Auswahlkarten-Kontoinhaber mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Zahlungsverzug gerät oder den finanziellen Verfügungsrahmen überzieht. (12/15)

Sie haben noch weitere Fragen?

Diese werden gerne von unserer Service Hotline oder dem Cardservice beantwortet.